Probleme nach dem 🚘-Kauf?

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Als spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn es um Probleme beim und nach dem Autokauf geht – unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Der Weg zur Rückabwicklung (aus Käufersicht)

Soweit Sie nach einem Fahrzeugkauf erste Mängel am Fahrzeug feststellen, sollten Sie diese - auch mittels Handyfotos - zunächst genau dokumentieren und gegebenenfalls eine Werkstatt hierzu aufsuchen. Hier wird Ihnen auf Wunsch auch ein Kostenvoranschlag für übliche 50 - 100 EUR erstellt, der im späteren Verlauf zu Beweiszwecken sehr hilfreich sein kann.  Besuche in der Werkstatt des Verkäufers, Gespräche und Absprachen mit dem Verkäufer sollten zudem unbedingt schriftlich dokumentiert werden oder zumindest unter Zeugen stattfinden.

Wenn der Verkäufer Unternehmer und Sie Verbraucher sind, gilt die Vermutung, dass Mängel oder deren Ursache, die sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache zeigen, bereits bei Kauf bestanden haben. 

Ist ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, müssen Sie diesen dem Verkäufer (möglichst schriftlich) anzeigen und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Lässt der Käufer Mängel am Fahrzeug selbst beseitigen, ohne dem Verkäufer zuvor unter Fristsetzung Gelegenheit hierfür gegeben zu haben, bleibt er auf den hierbei entstandenen Kosten sitzen. Ein Rücktritt ist dann nahezu aussichtslos. Erst wenn der Verkäufer dann bei der Mangelbehebung scheitert oder diese zu Unrecht verweigert, kann der Rücktritt durch den Käufer erklärt werden.

Verkäufer wenden in derartigen Fällen häufig ein, es handele sich bei den angezeigten Mängeln um bloße Verschleißerscheinungen oder um unerhebliche Mängel oder aber sie verweisen auf die Verantwortung/Genehmigungsvorbehalte des Herstellers.

Spätestens an dieser Stelle dürfte es ratsam sein, sich fachkundigen anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen, um den Verkäufer zur rechtmäßigen, möglichst außergerichtlichen  Rückabwicklung zu bewegen.

Soweit Sie eine Rechtschutzversicherung haben, trägt diese üblicherweise alle entstehenden Kosten.

Rückgabe eines finanzierten Fahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung möglich!

Der Europäische Gerichtshof hat ein bahnbrechnendes Urteil für Verbraucher gefällt, das dazu führt, dass mehrere Tausend  (Pkw-)Kreditverträge zurück abzuwickeln wären bei Widerruf durch die Käufer.   

Die Besonderheit beim Widerruf von insoweit wegen Nicht-Benennung der Höhe des Basiszinssatzes 'fehlerhaften' Pkw-Kredit- und Leasingverträgen der Autobanken besteht darin, dass Käufer, die ihren Pkw zwischen dem 10. Juni 2010 und September 2021 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasing­vertrag finanziert haben, ihn zeitlich unbe­schränkt widerrufen können. Sie erhalten demnach Anzahlung und Raten zurück und müssen im Gegen­zug u. a. das Auto zurück­geben (Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 09.09.2021, Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20 und C-187/20).  Dies betrifft alle kreditfinanzierten Fahrzeuge, nicht nur die vom Diesel-Abgas-Skandal betroffenen.  Soweit in den Kredit­unterlagen zudem die Information darüber fehlt, dass bei Widerruf des Kredits Wert­ersatz fällig ist, fällt sogar der Nutzungsersatz weg (so das Land­gericht Berlin im Urteil vom 08.04.2022 zum AZ: 10 O 27/21. 

Der Text umfasst u. a aktuelle Erkenntnisse der Stiftung Warentest bis Mai 2018, wobei auch Rechtsanwalt Spangenberg als in der Thematik ausdrücklich empfohlener Rechtsanwalt ( ‚Diese Anwälte helfen‘) unter 'Santander Consumer Bank AG‘ benannt ist.

E-Auto (z. B. TESLA) mit Problemen?

Sollten bei Ihrem E-Auto nachbezeichnete Mängel auftreten, brauchen Sie sich nicht vom Hersteller vertrösten lassen, sondern haben gegebenenfalls vor Gericht durchsetzbare Gewährleistungsrechte (Mängelbeseitigung oder sogar Rückabwicklung). Nachfolgend einige beispielhaft aufgelistete Mängelpositionen (u. a. bei TESLA-Modellen):


- Akku-Minderleistung

- Defekte Antriebswellen

- zugesicherte, aber nicht eingehaltene Unfallfreiheit

- nicht erreichbare Höchstgeschwindigkeit

- Lackiermängel

- Spaltmaße außerhalb der Norm.

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich fachkundig vom Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Autoverkäufer und Autokäufer in Verhandlung über Autokauf

Lamborghini um kurz nach Mitternacht im Schnellrestaurant (für 130.000 EUR) erworben?

Dann sollten Zweifel hinsichtlich der Eigentümerstellung angebracht sein, so das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg (Urteil vom 27.03.2023 - 9 U 52/22).

Der aus dem Emsland stammende spätere Käufer meldete sich auf eine Anzeige für einen Sportwagen der Marke Lamborghini über ein Internetportal bei den Verkäufern. Nach einem Besichtigungstreffen vor einer Spielothek trafen sich Käufer und Verkäufer einige Tage später auf dem Gelände einer Tankstelle. Der Kaufvertrag wurde dann gegen 1 Uhr in einem Schnellrestaurant unterschrieben. Dem Käufer waren hierbei eine Kopie des Personalausweises des angeblichen Eigentümers vorgelegt worden, wobei sich  Abweichungen der Schreibweise von Namen und Adresse der Verkäufer im Kaufvertrag und den Zulassungsbescheinigungen ergaben. Der Käufer gab sein Altfahrzeug (auch ein Lamborghini) für 60.000 EUR in Zahlung und zahlte an die Verkäufer nochmals 70.000 EUR in bar.

Er erhielt neben dem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen und die Schlüssel. Als der Käufer das Fahrzeug anmelden wollte, stellte sich heraus, dass dieses unterschlagen worden war und nicht den Verkäufern gehörte. Der Eigentümer verlangte nun die Herausgabe des Fahrzeugs vom Käufer, das Landgericht Osnabrück wies die Klage jedoch ab: 

Der Käufer habe „gutgläubig“ Eigentum erworben gem. § 932 BGB. Denn er habe nicht gewusst, dass der im Kaufvertrag benannte Veräußerer in Wahrheit nicht Eigentümer sei, und habe auch nicht grob fahrlässig gehandelt. 

Das OLG Oldenburg als Berufungsgericht sah dies nun anders und bewertete das Verhalten des Käufers als grob fahrlässig. Die Gesamtumstände seien so auffällig, dass der Käufer hätte Zweifel haben müssen. Unter anderem Ort und Zeit des Vertragsabschlusses, die anstandslose Inzahlungnahme des Altfahrzeugs, die unterschiedlichen Schreibweisen der Personalien des angeblichen Eigentümers hätte den Käufer zu weiteren Nachforschungen veranlassen müssen. Der Käufer muss das Auto nun an den Eigentümer herausgeben.

Wohnmobile der Marke FIAT (Fiat Ducato) vom Diesel-Abgasskandal betroffen ?

 Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft in Frankfurt a. M. ermittelt das Polizeipräsidium Frankfurt derzeit wegen des Verdachts von Abgasmanipulationen an diversen Modellen des Wohnmobils FIAT Ducato aus den Baujahren 2014 - 2019. Bedeutsam ist hierbei der Umstand, dass bis zu 24 Monate nach Übergabe der Kaufsache noch Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Soweit der Kauf außerhalb dieser Frist liegt, sind zumindest Schadensersatzansprüche - bei Bestätigung der Verdachtsmomente - durchsetzbar. Klagen gegen Fiat (FCA) sind - seit einem Urteil des EuGH vom Sommer 2020 - in Deutschland möglich. Soweit Sie möglicherweise betroffen sind, ist eine schnellstmögliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche - nach Möglichkeit binnen der 24-Monatsfrist - anzuraten.